AGB

 

 

  • Der wöchentliche Unterricht ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, jederzeit zum Monatsende kündbar

  • Monatliche Beiträge sind, per Überweisung, bis zum 8. des Monats zu entrichten

  • Abgesprochene Einzelstunden, Probemonate und Intensivkurse sind zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde zu entrichten

  • Die monatlichen Unterrichtsbeiträge sind so kalkuliert, dass sie fortlaufend, auch in den Schulferien, zu entrichten sind

  • An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den Schulferien (NRW) findet kein Unterricht statt, Ausnahmen sind Ersatzstunden oder Workshops

  • Entfällt der Unterricht von Seiten des Lehrers werden dem Schüler zwei Termine für eine Ersatzstunde angeboten

  • Entfällt der Unterricht von Seiten des Schülers besteht für den Lehrer keine Verpflichtung eine Ersatzstunde anzubieten

  • Die Vereinbarung abgesprochener Einzelstunden und Intensivkurse müssen mindestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden. Ansonsten hat der Lehrer das Recht die Bezahlung der ursprünglich vereinbarten Unterrichtsstunde(n) einzufordern

  • Der wöchentliche Unterricht findet zu einem vorher vereinbarten, festen Termin, in Präsenz statt

  • Pro Kalenderjahr steht dem Lehrer eine Unterrichtsstunde zu, die, wenn sie aufgrund einer Krankheit des Lehrers entfällt, nicht nachgeholt werden muss

  • Der Schüler verpflichtet sich, die Unterrichtsinhalte zwischen den Unterrichtsstunden durch regelmäßiges Üben aufzuarbeiten und zu festigen