AGB

  • Der wöchentliche Unterricht ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, jederzeit zum Monatsende kündbar

  • Monatliche Beiträge sind, per Überweisung, bis zum 8. des Monats zu entrichten

  • Abgesprochene Einzelstunden, Probemonate und Intensivkurse sind zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde zu entrichten

  • Die monatlichen Unterrichtsbeiträge sind so kalkuliert, dass sie fortlaufend, auch in den Schulferien, zu entrichten sind

  • An gesetzlichen Feiertagen,Rosenmontag und in den Schulferien (NRW) findet kein Unterricht statt, Ausnahmen sind Ersatzstunden oder Workshops

  • Entfällt der Unterricht von Seiten des Lehrers werden dem Schüler zwei Termine für eine Ersatzstunde angeboten

  • Entfällt der Unterricht von Seiten des Schülers besteht für den Lehrer keine Verpflichtung eine Ersatzstunde anzubieten

  • Freiwillige Ersatzstunden finden ausschließlich in den Räumlichkeiten des Lehrers statt

  • Die Vereinbarung abgesprochener Einzelstunden und Intensivkurse müssen mindestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden. Ansonsten hat der Lehrer das Recht die Bezahlung der ursprünglich vereinbarten Unterrichtsstunde(n) einzufordern 

  • Können seitens des Lehrers weniger als 37 Wochenstunden im Kalenderjahr umgesetzt werden, findet ein finanzieller Ausgleich statt

  • Der wöchentliche Unterricht findet zu einem vorher vereinbarten, festen Termin statt

  • Der Schüler verpflichtet sich Unterrichtsinhalte regelmäßig, unterhalb der Woche, zu üben